Hier geht es direkt zum Rundweg in Byfang.

Byfang liegt zwischen Kupferdreh, Überruhr und Burgaltendorf. Mit Recht kann man es heute noch weitgehend als Dorf bezeichnen, es besteht außer einem kleinen Ortskern noch aus vielen verstreuten alten Bauernhöfen und Kotten. So bildet Byfang mit seinen grünen Höhen ein besonderes Kleinod in der Stadt Essen.

Von 1896 bis 1929 war Byfang ein Teil der Bürgermeisterei Kupferdreh, wurde aber 1929 bei der Eingemeindung in die Stadt Essen zu einem selbstständigen Stadtteil. So sind die „Byfanger“ zwar heute noch mit Kupferdreh eng verbunden, legen aber großen Wert auf ihre Eigenständigkeit.

Was den Namen betrifft  handelt es sich um eine Rodung, die von großen Waldstreifen eingefasst oder umfangen war. Es ist befangenes oder umfangenes Land, welches irgendein Adeliger sich um seinen Rittersitz anlegte. Ursprünglich gehörte Byfang zur Mark Niederwenigern. Man versteht ferner unter einem Byfang ein freies, der ordentlichen Gerichtsbarkeit nicht unterworfenes Gebiet und auch dieses trifft hier zu. Der Biefang gehörte politisch zum Stift Rellinghausen, und zwar als Lehn des Vogts, der auf Schloß  Baldeney wohnte. Die Stiftsvögte von Rellinghausen rechneten Byfang als zu ihrer Vogtei gehörig und leiteten daraus bestimmte Ansprüche her, die von ihren Nachfolgern aus dem Hause Baldeney später sehr scharf verfochten wurden. Wie es denn im Vertrag von 1647 heißt, dass Byfang mit allem, was dazu gehört, von alters her zur Rellinghauser Vogtei gerechnet worden ist.

Aber auch das Stift Rellinghausen, das um das Jahr 1000 gegründet worden ist, rechnete Byfang zu seinem Besitz. Die Einwohner von Byfang mussten zu den allgemeinen Lasten von Rellinghausen den sechsten Teil beitragen. Trotzdem rechneten sich die Byfanger niemals zum Stift Rellinghausen und später auch nicht zum Stift Essen. Sie gehörten kirchlich zu Niederwenigern, über welches die Abtei Deutz das Patronat hatte.

100 Jahre alte Leute bekundeten im Jahre 1605, dass Byfang eine besondere Freiheit und Gericht sei. Die Gerichtsbank habe am großen Eichbaum zwischen dem Breuers- und dem Paashof gestanden. Den Vorsitz im Gericht habe immer der Vogt von Rellinghausen geführt. Ende des 17. Jahrhunderts wurde auch ein Gerichtshaus erbaut. Es stand bis 1917 an seinem Platz, dann wurde es Opfer eines Brandes. Dieses freie Gericht zu Byfang, das die Gerichtsbarkeit in Zivil- und auch in Kriminalsachen uneingeschränkt ausübte, hat bis zum Jahre 1802 bestanden. Die letzten Richter hießen Lothum und Franz Forst. Die Berufung ging an die Regierungskanzlei in Essen. 1806 kam die Französische Gerichtsverfassung, in der Byfang mit dem Kanton Werden vereinigt wurde. 1812 wurde das Gericht in Byfang aufgehoben und sein Bezirk kam an das Friedensgericht Werden und 1815 an das Landgericht Werden. Byfang war, wie schon erwähnt, ein Lehen, das in Verbindung mit dem Erbkämmereramte des Stiftes Essen erschien. Die ersten Erbkämmerer waren vermutlich die Isenberger. Danach die von Stecke, von denen Kracht Stecke die Tochter Ludgardis von Isenberg-Limburg geheiratet hatte. Die Steckes starben 1560 im Mannesstamme aus, und es folgten die von Eyll, dann ging die Baldeney durch Heirat 1607 an die von Neuhoffs und 1656 an die von Drimborns über. Alexander von Drimborn, der Vogt von Rellinghausen, verzichtete schließlich im Jahre 1661 auf seine Vogtei und die damit verbundenen Einnahmen und erhielt dafür unter anderem Byfang als Essener Lehn, das nach dem Tode Drimborns, der, ohne Kinder zu hinterlassen, starb, 1736 an die von dem Bottlenberg gen. Schirp kam. Byfang kam 1803, nach der Säkularisation aller geistlichen Fürstentümer, zu Preußen.

Das Wappen von Byfang

Der Name „Byfang ” bedeutet sprachlich das „befangene” oder „umfangene” Land. Das Wappen zeigt ein altes Rechtssymbol und Rosen aus dem Wappen Drimborn. Die Herren von Drimborn erhielten die Herrschaft Byfang im Jahre 1661 vom Stift Rellinghausen. Sie waren Belehnte mit Sonderrechten, unter anderem der Gerichtsausübung. Sie waren auch Stifts-Erbkämmerer.